Beleghinweis-Lesezeichen

Beleghinweis-Lesezeichen

Die steuerlichen Anforderungen an Rechnungen werden immer umfangreicher, aber oftmals von Rechnungsausstellern nicht korrekt umgesetzt. Um die steuerliche Abzugsfähigkeit beim Mandanten als Rechnungsempfänger nicht zu gefährden, ist der Mandant nicht nur über diese Mängel zu unterrichten, auch die Beseitigung der Mängel ist zu überwachen.

Hierbei leisten unsere „Beleghinweis-Lesezeichen“ wertvolle Hilfe. Sie bieten einen umfassenden Mängelkatalog zum Ankreuzen, nicht nur zu den Pflichtangaben auf Rechnungen und zu beachtenden Fristen bei der Rechnungsstellung, sondern ebenfalls zu unvollständigen Bewirtungsbelegen, Geschenkbelegen, Reisekostenabrechnungen und sonstigen fehlerhaften oder fehlenden Belegen und Kassendifferenzen.

Diese Beleghinweise können direkt vor die fehlerhaften oder unvollständigen Belege geheftet werden können; ihre versetzte Ablegelochung lässt sie wie ein Lesezeichen aus der Akte herausschauen. Mit einem zusätzlichen entscheidenden Vorteil gegenüber Haftzetteln: Sie können nicht abfallen. Durch die beidseitige Ablegelochung läßt sich jede Seite als Vorderseite verwenden. Es gibt sie in zwei Ausführungen; die breitere Version bietet im Kopfteil Raum für einen Stempelaufdruck oder Kanzlei-Eindruck.

Beleghinweis-Lesezeichen
Bestell-Nr. Bezeichnung
180 Beleghinweis-Lesezeichen, 105 x 297 mm
872 Beleghinweis-Lesezeichen „slimline“, 72 x 297 mm

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  • Verlagsprogramm – Beleghinweis-Lesezeichen

    Beleghinweis-Lesezeichen

    Beleghinweis-Lesezeichen,
    Bestell-Nr. 180,
    Vorder- und Rückseite,
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