Fragebogen für Beschäftigte im Übergangsbereich, Ausgabe Juli 2019
17.08.2019: Der Fragebogen für Beschäftigte im Übergangsbereich, Bestell-Nr. 731-0115, ist ab sofort als Ausgabe August 2019 lieferbar.
Regelungen für Rentner seit 2017
Die Ausgaben des Fragebogens für Beschäftigte in der Gleitzone werden ab 2017 werden durch ein Zusatzblatt hinsichtlich der Beurteilung von Beziehern einer Altersvollrente ergänzt, das Sie hier herunterladen können: Es enthält die Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters, die seit 2017 eigene Beiträge aufbringen können, um sich weitere Entgeltpunkte zu sichern.
Mindestlohn: Auslaufen der Übergangsfristen für bestimmte Branchen zum 31.12.2017
Durch den Wegfall der Übergangsfristen gilt ab 1.1.2018 der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 € pro Stunde ausnahmslos für alle Branchen. Hierdurch können einerseits bisher unter die Gleitzonenregelung fallende Beschäftigungen die Entgeltgrenze übersteigen und zu voll versicherungspflichtigen Beschäftigungen werden, andererseits können bisher geringfügig entlohnte Beschäftigungen aufgrund Übersteigens der Entgeltgrenze zu neuen Gleitzonenfällen werden.
Bei Beschäftigung von Studenten zu beachten
Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger haben in dem Gemeinsamen Rundschreiben vom 23.11.2016 wesentliche Klarstellungen in Bezug auf Statusfragen bei der Anwendung des Werkstudentenprivilegs vorgenommen.
Der Fragebogen für Beschäftigte in der Gleitzone soll dem Arbeitgeber helfen, die korrekte versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung vorzunehmen. Er ist sowohl für die Beurteilung neuer Arbeitsverhältnisse als auch für die Überprüfung bestehender Gleitzonenfälle geeignet. Erläuterungen zu den Bestandschutz- und Übergangsregelungen sind enthalten.
Die Problematik der Gleitzonenregelung liegt im Bereich der Mehrfachbeschäftigung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine versicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen. Er benötigt zur Prüfung der Entgeltgrenze insbesondere Kenntnis über die Entgelte aus allen Arbeitsverhältnissen. Deshalb enthält auch der neue Fragebogen eine zusätzliche Erklärung, mit der der Mehrfachbeschäftigte seine Arbeitgeber von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbindet und den gegenseitigen Austausch der notwendigen Angaben direkt zwischen den Arbeitgebern bzw. Lohnbüros ermöglicht.