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AKTUELLES
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  • Beitrag 3 - Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet. Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo… Weiterlesen

 

Bei uns finden Sie praxisbezogene Büroprodukte für Steuerberater-Kanzleien, Buchführungs- und Lohnbüros. Informationen zu den wichtigsten Produkten können Sie über die linken Menü-Buttons abrufen.

Eine Übersicht über unser Verlagsangebot finden Sie unter dem Menüpunkt
Organisationsmittel für Steuerberater.


 
Neuerscheinungen

Testversion: Auf vielfachen Wunsch ist der Erklärungsbogen für geringfügig Beschäftigte, Ausgabe Januar 2017, jetzt als ausfüllbares PDF erhältlich. Es handelt sich um eine Betaversion im Entwicklungsstadium, die Sie kostenlos herunterladen, speichern und nutzen können. Die derzeit  fehlenden Links zu den Fussnoten werden noch ergänzt.
Die Datei wird nach dem Ausfüllen komplett ausgedruckt, d.h. Sie benötigen hierfür keine Vordrucke!
Erklärungsbogen für geringfügig Beschäftigte als PDF.

Hinweis: Zur Nutzung der Eingabe- und Auswahlfelder benötigen Sie den kostenlosen Acrobat Reader von Adobe, die in Browser integrierten Vorschauen für PDF-Dokumente sind in der Regel nicht ausreichend.
Sofern Sie über eine Vollversion Adobe Acrobat (Standard oder Professionell) verfügen, können Sie die Formulardatern gesondert speichern, ansonsten nur die komplett ausgefüllte Datei.

Für Fragen, Anregungen und Wünsche sind wir dankbar! Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail.

 
Kassenbuchseite als PDF-Datei zum Ausfüllen als PC als Testversion zum kostenlosen Download. Eine Beschreibung finden Sie auf der Seite
Kassenbuch interaktiv.

 
Kassenbericht KB 304 als PDF-Datei zum kostenlosen Download, die Ihre Mandanten am Bildschirm ausfüllen können: Nähere Einzelheiten auf der Seite
Organisationsmittel für Steuerberater.


 
Aktuell

BAG 21.12.2016, 5 AZR 374/16
Leistungsbezogene Zulagen und Zuschläge sind auf den Mindestlohn anzurechnen

In seinem Urteil vom 21.12.2016 (5 AZR 374/16) stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar, dass alle gegenseitigen Leistungen, die mit der Arbeitsleistung in Verbindung stehen, bei der Berechnung des Mindestlohns zu berücksichtigen sind, also auch arbeitsbezogene Zulagen und Prämien. Etwas anderes gelte nur dann, wenn eine Leistung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wird oder auf besonderen gesetzlichen Bestimmungen beruht (z. B. Zuschläge für Nachtarbeit).

Dies ergibt sich aufgrund der maßgeblichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Arbeitnehmerentsenderecht, nach der alle zwingend und transparent geregelten Leistungen eines Arbeitgebers, die die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers vergüten, Bestandteile des Mindestlohns sind.

Diese Entscheidung des BAG widerlegt damit die zuvor vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vertretenen Ansicht, Zulagen und Zuschläge seien grundsätzlich nicht anrechenbar.

Die aktuelle Übersicht der anrechenbaren und nicht anrechenbaren Zulagen, Zuschläge und Sonderzahlungen finden Sie unter
www.zoll.de.

Infos zum Urteil finden Sie z.B. bei Otto Schmidt online.

Zur aktualisierten Ausgabe des Arbeitgeber-Merkblatts „Mindestlohn“

 


Die Ausgabe Januar 2017 des  Erklärungsbogens für geringfügig Beschäftigte, Bestell-Nr. 718-0115, Auflage 2, ist lieferbar. In dieser Ausgabe sind die ab 2017 notwendigen Kriterien zur Beurteilung von Beziehern einer Altersvollrente berücksichtigt.

Wer Rentner beschäftigt, sollte jedoch unbedingt die Zusatzinfos der neuen Beilage 724-0117 beachten, die hier heruntergeladen werden kann: Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters. Wegen des Umfangs erschien eine komplette Aufnahme der Thematik in den Erklärungsbogen nicht sinnvoll.

Der Fragebogen für Beschäftigte in der Gleitzone, Bestell-Nr. 731-0115, ist ebenfalls in einer Neuausgabe Januar 2017 erschienen.


 
Wir sind umgezogen!

Seit dem 1.1.2017 finden Sie uns unter der neuen Adresse:
Nonnendamm 33
13627 Berlin-Charlottenburg
Telefon- und Faxnummern gelten unverändert weiter.

Wegen des Umzugs kann sich die Auslieferung von Bestellungen derzeit noch um ca. jeweils 3 Tage verzögern, wir bitten um Verständnis.

Die hier hinterlegten PDF-Bestellscheine mit Angabe der Hausadresse werden sukzessive aktualisiert. Sie können problemlos auch für Briefversand verwendet werden, da ein Nachsendeauftrag eingerichtet ist.
 


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