DSGVO_1

DSGVO und Erklärungsbogen für geringfügig Beschäftigte / Fragebogen Gleitzone

Die Erhebung personenbezogener Daten in den Personalfragebögen ist ohne vorherige Einwilligung der Bewerber bzw. Beschäftigten weiterhin möglich und durch die DSGVO sowie das BDSG [neu] 2018 gedeckt. Artikel 6 Abs. 1 DSGVO (Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages oder vorvertraglicher Maßnahmen, Durchführung einer rechtlichen Verpflichtung)

Art. 9 Absatz 2 lit. b DSGVO (Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten aufgrund arbeits- oder sozialrechtlicher Vorschriften). Hierzu gehören insbesondere die Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten nach § 28 o SGB IV und § 93 AO.

Nach § 26 BDSG [neu] 2018 dürfen Arbeitgeber auch ohne Einwilligung der Beschäftigten solche personenbezogenen Daten verarbeiten dürfen, die für die Durchführung, Beendigung oder Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses erforderlich sind.

Unabhängig davon bestehen Informationspflichten des Arbeitgebers gegenüber den Betroffenen.

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